Zahnzusatzversicherung Kinder
Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich im Leistungsumfang, -höhe und -qualität. Daher kooperieren wir mit der WaizmannTabelle – dem unabhängigen Online-Vergleichsportal für Zahnzusatzversicherungen:
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Zahnzusatzversicherung für Kinder
Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich im Leistungsumfang, in Leistungshöhe und Leistungsqualität. Daher kooperieren wir mit der WaizmannTabelle – dem unabhängigen und transparenten Online-Vergleichsportal für Zahnzusatzversicherungen:
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FAQs
- Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?
Ja. Ungefähr jedes 2.Kind benötigt eine Zahnspange, was sehr teuer werden kann. Bei leichter Zahnfehlstellung (KIG 1-2) leistet die gesetzliche Krankenkasse gar nicht, es entstehen Kosten im Schnitt von ca. 3.000 bis zu 7.000 Euro. Auch sinnvolle Zusatzleistungen bei einer KFO-Behandlung sind Privatleistung. Daher ist eine frühzeitige Absicherung für Kinder sinnvoll.
- Wann ist der Abschluss für Kinder-Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Die Entscheidung für eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte so früh wie möglich getroffen werden, denn hat der Zahnarzt erst einmal einen Befund diagnostiziert oder eine Überprüfung des Kiefers angeordnet, greift die Zahnzusatzversicherungen bereits nicht mehr, denn der Versicherungsfall ist dann bereits eingetreten. Daher ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bereits ab der Ausbildung des Milchzahngebisses zu raten – spätestens zur Einschulung sollte der Versicherungsschutz greifen.
Dies schont Ihren Geldbeutel und ist zudem Voraussetzung für ein später schönes Lächeln.
- Was sind KIG-Behandlungsgrade - KIG-Einstufung?
KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen. 5 Indikationsgruppen (abgekürzt KIG 1 bis KIG 5) existieren – je nach Schweregrad einer Zahnfehlstellung. Die KIG-Stufe 1 bezeichnet sehr leichte Zahnfehlstellungen, wohingegen KIG 5 die schwerste Stufe darstellt. Erst bei KIG 3-5 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer einfachen Standardbehandlung „ohne Extras“. Bei leicht ausgeprägter Fehlstellung (KIG 1+2) sind die Kosten vollständig privat zu tragen!
Unser Tipp:
Da die Gesetzliche Krankenversicherung nur einfache Grundversorgung übernimmt, können viele Kosten durch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit KFO-Leistungen abgesichert werden. Der richtige Zeitpunkt zur Vorsorge ist hier extrem wichtig: Je eher, desto besser.
- Welche KFO-Leistungen sind bei Kindern keine GKV-Leistung?
- Zahnspange innenliegend (Lingualtechnik)
- unsichtbare Zahnspange (Invisalign)
- Mini-Brackets / Speed-Brackets
- Kunstststoff- und Keramikbrackets
- farblose Bögen
- festsitzender Retainer
- Funktionsanalyse
- Welche privaten Mehrkosten bei KIG 3-5 kommen auf mich zu?
Erst bei besonders schwerwiegenden Fällen ab KIG 3-5 leisten die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) eine einfache Grundversorgung. Die Kassenleistung wird nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches vorgenommen: Die Behandlung muss ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein.
Wer eine Behandlung nach den modernsten Standards der Kieferorthopädie für sein Kind möchte, muss einige Zusatzleistungen privat tragen. In diesen Fällen sind sogenannte Mehrleistungen für bessere Behandlungsmethoden, z.B. Keramik-Brackets, farblose Bögen, Retainer o.ä.. Die Kosten hierfür belaufen sich häufig auf 1.000 bis zu 3.500 Euro.
- Zahlt die GKV die Prophylaxe während KFO-Behandlungszeitraum?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Zahnspange nur bei besonders schwerwiegenden Fällen ab KIG 3-5 – bei leichter Fehlstellung müssen die Kosten privat getragen werden, wie z.B.:
- Mundgesundheitsstatus
- Mundgesundheitsaufklärung und Remotivation
- Zahnschmelzhärtung mit Fluorid
- Fissurenversiegelung
- Kann ich eine Versicherung bei angeratener KFO-Behandlung noch abschließen?
Nein. Alle laufenden und geplanten Behandlungen sind üblicherweise von der Leistungspflicht ausgeschlossen.
FAQs
- Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?
Ja. Ungefähr jedes 2.Kind benötigt eine Zahnspange, was sehr teuer werden kann. Bei leichter Zahnfehlstellung (KIG 1-2) leistet die gesetzliche Krankenkasse gar nicht, es entstehen Kosten im Schnitt von ca. 3.000 bis zu 7.000 Euro. Auch sinnvolle Zusatzleistungen bei einer KFO-Behandlung sind Privatleistung. Daher ist eine frühzeitige Absicherung für Kinder sinnvoll.
- Wann ist der Abschluss für Kinder-Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Die Entscheidung für eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte so früh wie möglich getroffen werden, denn hat der Zahnarzt erst einmal einen Befund diagnostiziert oder eine Überprüfung des Kiefers angeordnet, greift die Zahnzusatzversicherungen bereits nicht mehr, denn der Versicherungsfall ist dann bereits eingetreten. Daher ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bereits ab der Ausbildung des Milchzahngebisses zu raten – spätestens zur Einschulung sollte der Versicherungsschutz greifen.
Dies schont Ihren Geldbeutel und ist zudem Voraussetzung für ein später schönes Lächeln.
- Was sind KIG-Behandlungsgrade - KIG-Einstufung?
KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen. 5 Indikationsgruppen (abgekürzt KIG 1 bis KIG 5) existieren – je nach Schweregrad einer Zahnfehlstellung. Die KIG-Stufe 1 bezeichnet sehr leichte Zahnfehlstellungen, wohingegen KIG 5 die schwerste Stufe darstellt. Erst bei KIG 3-5 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer einfachen Standardbehandlung „ohne Extras“. Bei leicht ausgeprägter Fehlstellung (KIG 1+2) sind die Kosten vollständig privat zu tragen!
Unser Tipp:
Da die Gesetzliche Krankenversicherung nur einfache Grundversorgung übernimmt, können viele Kosten durch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit KFO-Leistungen abgesichert werden. Der richtige Zeitpunkt zur Vorsorge ist hier extrem wichtig: Je eher, desto besser.
- Welche KFO-Leistungen sind bei Kindern keine GKV-Leistung?
- Zahnspange innenliegend (Lingualtechnik)
- unsichtbare Zahnspange (Invisalign)
- Mini-Brackets / Speed-Brackets
- Kunstststoff- und Keramikbrackets
- farblose Bögen
- festsitzender Retainer
- Funktionsanalyse
- Welche privaten Mehrkosten bei KIG 3-5 kommen auf mich zu?
Erst bei besonders schwerwiegenden Fällen ab KIG 3-5 leisten die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) eine einfache Grundversorgung. Die Kassenleistung wird nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches vorgenommen: Die Behandlung muss ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein.
Wer eine Behandlung nach den modernsten Standards der Kieferorthopädie für sein Kind möchte, muss einige Zusatzleistungen privat tragen. In diesen Fällen sind sogenannte Mehrleistungen für bessere Behandlungsmethoden, z.B. Keramik-Brackets, farblose Bögen, Retainer o.ä.. Die Kosten hierfür belaufen sich häufig auf 1.000 bis zu 3.500 Euro.
- Zahlt die GKV die Prophylaxe während KFO-Behandlungszeitraum?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Zahnspange nur bei besonders schwerwiegenden Fällen ab KIG 3-5 – bei leichter Fehlstellung müssen die Kosten privat getragen werden, wie z.B.:
- Mundgesundheitsstatus
- Mundgesundheitsaufklärung und Remotivation
- Zahnschmelzhärtung mit Fluorid
- Fissurenversiegelung
- Kann ich eine Versicherung bei angeratener KFO-Behandlung noch abschließen?
Nein. Alle laufenden und geplanten Behandlungen sind üblicherweise von der Leistungspflicht ausgeschlossen.
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